Sie möchten Ihr Fahrzeug nachträglich tieferlegen, eine Anhängerkupplung, einen Spoiler, einen Sportauspuff anbringen oder sonstige bauliche Veränderungen vornehmen? Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach §19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.
Bei nachfolgenden Umbauten ist ggf. eine Änderungsabnahme erforderlich:
Fahrwerks-Tieferlegung
Anbringung von Folien an Seiten- u. Heckscheiben
Ausrüstung mit Nachrüst-Abgasreinigungssystemen
Umbauten von Motorrädern
Anbringung einer Anhängekupplung
Anbringung eines Spoilers
Anbau von Sonderrädern
Anbau eines Sportauspuffs etc.
Mit dieser Prüfung gemäß §19 (3) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erhalten Sie den Nachweis dafür, dass die Veränderungen an Ihrem Fahrzeug ordnungsgemäß durchgeführt wurden, so dass die Betriebs- und Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist. Bei den durchgeführten Änderungsabnahmen benötigen Sie eine gültige Grundlage beispielsweise in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder eines Teilegutachtens.