Die Berufsgenossenschaften haben für eine Vielzahl von technischen Einrichtungen und Gerätschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV) erlassen. Diese Unfallverhütungsvorschriften beinhalten im wesentlichen:
Prüfvorschriften
Vorschriften über den Betrieb
Je nach Unfallverhütungsvorschrift werden Prüfungen durch Sachverständige bzw. Sachkundige gefordert. Wir führen UVV-Prüfungen gemäß nachfolgenden Vorschriften durch: