PANZENHAGEN - INGENIEURBÜRO FÜR FAHRZEUGTECHNIK
Grellenberger Dorfstraße 13 · 18507 Grimmen
Schadengutachten (Reparaturkalkulationen)

Die Reparaturkostenkalkulation benötigen Sie im Falle Ihrer unverschuldeten Beteiligung an einem Unfall, um Ihre Ansprüche aus dem Unfallereignis bei der Versicherung durchzusetzen.

In einer Reparaturkostenkalkulation wird generell festgestellt, mit welchen Kosten zu rechnen ist, um den Unfallschaden in einer Fachwerkstatt Ihres Fabrikates instandsetzen zu lassen. Sie können diesem Gutachten entnehmen, ob das Fahrzeug reparaturwürdig ist oder ob ein Totalschaden vorliegt. Außerdem wird bei Vorliegen bestimmter Umstände der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall ermittelt und ggf. ein Restwert festgesetzt, welchen Sie für die Abrechnung Ihrer Schadensersatzansprüche mit der Versicherung benötigen.

Sofern im Gutachten festgestellt wurde,dass kein Totalschaden vorliegt, können Sie mit der Versicherung auch auf Basis der im Gutachten angegebenen Reparaturkosten abrechnen und Ihr Fahrzeug gar nicht, nur teilweise oder in einer nichtmarkengebundenen Werkstatt reparieren lassen.

Sie sind nach verschiedenen einschlägigen Urteilen nicht verpflichtet, der Versicherung eine Rechnung vorzulegen. Ähnliches gilt bei einem Totalschaden, in diesem Fall können Sie sich den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert von der Versicherung auszahlen lassen. Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Wagen zu verkaufen.

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Unfall-/Schadengutachten