PANZENHAGEN - INGENIEURBÜRO FÜR FAHRZEUGTECHNIK
Grellenberger Dorfstraße 13 · 18507 Grimmen
Überprüfung der Bescheinigung nach der 9. Ausnahmeverordnung StVO

Dürfen Sie mit Ihrem Auto und Ihrem Anhänger in Zukunft maximal 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren?

Die neue 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h beträgt.

Damit Sie bereits selbst beurteilen können, ob Ihr Auto und Ihr Anhänger als Paar die geforderten Grenzen einhalten, hat die KÜS auf Ihrer Homepage den "Tempo 100 Rechner" zur Verfügung gestellt [neues Fenster öffnen].

Füllen Sie einfach mit Hilfe des Fahrzeugscheines vom Anhänger das Formular aus und Sie werden erfahren, unter welchen Bedingungen Sie die benötigte Bescheinigung bei uns bekommen können. Mit dieser Bescheinigung erhalten Sie dann von der Zulassungsstelle die 100 km/h-Plakette.

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