PANZENHAGEN - INGENIEURBÜRO FÜR FAHRZEUGTECHNIK
Grellenberger Dorfstraße 13 · 18507 Grimmen
Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 47a StVZO
Der §47a StVZO regelt die Durchführung der Abgasuntersuchung (AU). Den Monat und das Jahr des nächsten AU-Prüftermins zeigt die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen an. Diese ist so angebracht, daß die oberste Zahl immer den Monat angibt, in dem die Plakettengültigkeit endet. Im Mittelkreis der Plakette steht die dazugehörige Jahreszahl. In der Regel gelten für Fahrzeuge mit geregelten Katalysator und Diesel-Pkw die gleichen Fristen wie für die
Hauptuntersuchung.
Ablauf der AU bei Fahrzeugen mit Dieselmotor
- Eingabe der Zulassungsdaten und Sollwerte in das AU-Gerät
- Sichtprüfung der schadstoffrelevanten Bauteile
- Prüfung der Betriebstemperatur
- Messen der Leerlauf- und Abregeldrehzahl und Vergleich mit Sollwerten
- dreimaliges schnelles Beschleunigen des Motors bis zur Abregeldrehzahl bei gleichzeitiger Messung der Abgastrübung.
- Das AU-Gerät bildet aus den drei gemessenen Trübungswerten einen Mittelwert.
Ablauf der AU bei Fahrzeugen mit Ottomotor
- Eingabe der Zulassungsdaten und Sollwerte in das AU-Gerät
- Sichtprüfung der schadstoffrelevanten Bauteile
- Prüfung der Betriebstemperatur
- Messen bei Leerlauf- und erhöter Leerlaufdrehzahl und Vergleich mit Sollwerten
- Regelkreisprüfung nach Fahrzeugherstellervorgaben
- Das AU-Gerät bildet aus den überprüften Werten das Abgas-Meßergebnis