PANZENHAGEN - INGENIEURBÜRO FÜR FAHRZEUGTECHNIK
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Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 47a StVZO

Der §47a StVZO regelt die Durchführung der Abgasuntersuchung (AU). Den Monat und das Jahr des nächsten AU-Prüftermins zeigt die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen an. Diese ist so angebracht, daß die oberste Zahl immer den Monat angibt, in dem die Plakettengültigkeit endet. Im Mittelkreis der Plakette steht die dazugehörige Jahreszahl. In der Regel gelten für Fahrzeuge mit geregelten Katalysator und Diesel-Pkw die gleichen Fristen wie für die Hauptuntersuchung.

Ablauf der AU bei Fahrzeugen mit Dieselmotor Ablauf der AU bei Fahrzeugen mit Ottomotor
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HU-Plakette

Abgasutersuchung